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Hetze gegen queere Menschen: Geldstrafe für Prediger in Baden-Württemberg
Hetze gegen queere Menschen: Geldstrafe für Prediger in Baden-Württemberg / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Hetze gegen queere Menschen: Geldstrafe für Prediger in Baden-Württemberg

Weil er in einer Predigt in Baden-Württemberg queere Menschen beschimpfte, muss ein Laienprediger aus Österreich eine Geldstrafe zahlen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Die Predigt war vor zwei Jahren in der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim gehalten worden, die vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.

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Es handelt sich um den Ableger einer US-Kirche, der nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland angehört. Sie ist auch unter dem Namen "Seelengewinnen" bekannt. Dem baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht 2024 zufolge wird in vielen Predigten Gewalt befürwortet - sie richteten sich hauptsächlich gegen die Menschenwürde. So werde immer wieder die Todesstrafe für homosexuelle Menschen gefordert.

Im Juni 2023 sprach der 34-Jährige, gegen den nun eine Geldstrafe verhängt wurde, laut Gerichtsangaben vor maximal 15 Menschen. Seine Predigt trug den Titel "Gott hasst Menschen". Sie sei auch im Internet übertragen worden und dort noch etwa zwei Monate abrufbar gewesen.

Das Pforzheimer Amtsgericht verurteilte den Österreicher Ende 2024 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dagegen zog er vor das Landgericht Karlsruhe, das seine Berufung aber ablehnte. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin erhöhte es die Geldstrafe leicht auf 45 Euro Tagessatz, also insgesamt 6750 Euro.

Das Landgericht stellte fest, dass er queere Menschen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen habe. Das sei auf eine Art geschehen, die den öffentlichen Frieden stören könne. Unter anderem habe der 34-Jährige queere Menschen mit Müll verglichen, der in die "Müllverbrennung" gehöre.

Das Landgericht sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Das Oberlandesgericht überprüfte das Urteil, fand aber keine Rechtsfehler. Es wurde rechtskräftig.

E.Samaras--AN-GR